Stromkosten · Entlastung · Investitionen
Industriestrompreis
HCH Ingenieurbüro · Quellenabgleich: 13. Oktober 2026 · BAFA-Merkblatt vom 4. August 2026 und aktuelle Verfahrenshinweise
In vier Schritten zur Entlastung
Für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 erstattet der Bund energieintensiven Unternehmen einen Teil der Stromkosten – gegen die Zusage, in die eigene Dekarbonisierung zu investieren. Tragen Sie unten Ihren Verbrauch ein und erhalten Sie eine unverbindliche Beispielrechnung anhand Ihrer Angaben. Die vollständige Antragsberechtigung wird damit nicht geprüft.
1. Ihre mögliche Entlastung
Rechnung: 0,5 × Verbrauch × 3,744 ct/kWh (Merkblatt BAFA, Stand 04.08.2026). Nur begünstigte Abnahmestellen einbeziehen. Weiterleitungen an Dritte und für die Strompreiskompensation beantragte Mengen abziehen.
Beihilfen stehen unter Haushaltsvorbehalt; bei Mittelknappheit werden alle Anträge anteilig gekürzt. Unverbindliche Schätzung, kein Rechtsanspruch.
2. Warum sich der Antrag lohnt
3. Zeithorizont: Was wann passiert
Laut BAFA endet die reguläre Antragsfrist für 2026 am 31.03.2027. Der erforderliche Wirtschaftsprüfervermerk ab 10 GWh kann bis 31.05.2027 nachgereicht werden. Wer für dasselbe Abrechnungsjahr SPK-berechtigt ist und Strompreiskompensation beantragen wird, kann die verlängerte Frist bis 15.07.2027 nutzen. Registrierung und Anlegen von Anträgen voraussichtlich ab Dezember 2026; Einreichung erstmals 2027. Aktuelle BAFA-Hinweise · geprüft am 13.10.2026.
4. Dekarbonisierung: Wohin die Hälfte der Beihilfe fließt
Mindestens 50 % der Basis-Beihilfe sind innerhalb von 48 Monaten in Maßnahmen zu investieren, die den Strombedarf senken, flexibilisieren oder erneuerbar decken (Mindestinvestitionsbetrag). Wird zusätzlich der Flexibilitäts-Bonus beantragt, gelten zwei weitere Regeln: 80 % des Mindestinvestitionsbetrags müssen in Maßnahmen zur nachfrageseitigen Flexibilität fließen, und 75 % des Bonus sind ebenfalls zu reinvestieren. Die Grafik übernimmt Ihren Verbrauch aus Abschnitt 1; mit den Reglern prüfen Sie Investitionsquote und Bonus. Ein fertiges Investitionskonzept oder die konkrete Auswahl der Maßnahmen ist bei Antragstellung noch nicht vorgeschrieben. Zur vorausschauenden Planung wählen Sie mögliche Maßnahmen in der Selbstauskunft unter Investitionskonzept.
Umsetzung binnen 48 Monaten nach Bescheid
Flex-Maßnahmen (mind.): –
aus dem Bonus (75 %): –
bei Erfüllung aller Förderpflichten
aus dem Bonus (25 %): –
Bz = Fi × Basis-Beihilfe
75 % Re-Investition, 25 % frei verfügbar
Voraussetzung: geforderte Flexibilitätsinvestitionen und Nachweise
Berechnung nach BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Kap. 5.2.1–5.2.3 (Stand 04.08.2026): Basis-Beihilfe = 0,5 × anrechenbarer Verbrauch × 3,744 ct/kWh; Flexibilitäts-Bonus = Fi × Basis-Beihilfe. Annahme: gleichbleibender Verbrauch und Differenzpreis 2026 in allen drei Jahren; die Werte für 2027 und 2028 werden jährlich festgelegt. Der Bonus beträgt nach Nr. 5.1 g) der Richtlinie 10 % der Basis-Beihilfe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
