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Stromkosten · Entlastung · Investitionen

Industriestrompreis

HCH Ingenieurbüro · Quellenabgleich: 13. Oktober 2026 · BAFA-Merkblatt vom 4. August 2026 und aktuelle Verfahrenshinweise

In vier Schritten zur Entlastung

Für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 erstattet der Bund energieintensiven Unternehmen einen Teil der Stromkosten – gegen die Zusage, in die eigene Dekarbonisierung zu investieren. Tragen Sie unten Ihren Verbrauch ein und erhalten Sie eine unverbindliche Beispielrechnung anhand Ihrer Angaben. Die vollständige Antragsberechtigung wird damit nicht geprüft.

18.720 €Entlastung je GWh anrechenbarem Stromverbrauch und Abrechnungsjahr (2026)
50 %des anrechenbaren Stromverbrauchs sind beihilfefähig
3,744 ct/kWhDifferenzpreis 2026, vom BAFA festgelegt
3 JahreAbrechnungsjahre 2026, 2027 und 2028

1. Ihre mögliche Entlastung

kWh

Rechnung: 0,5 × Verbrauch × 3,744 ct/kWh (Merkblatt BAFA, Stand 04.08.2026). Nur begünstigte Abnahmestellen einbeziehen. Weiterleitungen an Dritte und für die Strompreiskompensation beantragte Mengen abziehen.

112.320 €
Schätzung für 2026, vorbehaltlich Prüfung und Bewilligung
mit Flexibilitäts-Bonus (Beispiel 10 %): 123.552 €

Beihilfen stehen unter Haushaltsvorbehalt; bei Mittelknappheit werden alle Anträge anteilig gekürzt. Unverbindliche Schätzung, kein Rechtsanspruch.

2. Warum sich der Antrag lohnt

Zuschuss statt KreditDie Förderung erfolgt als Zuschuss. Voraussetzungen und Antrag sind für jedes Abrechnungsjahr erneut zu prüfen; Rückforderungen bleiben bei Pflichtverletzungen möglich.
Investition, die Sie ohnehin planenMindestens 50 % der Beihilfe fließen in Speicher, PV, Effizienz oder Netz – Maßnahmen mit eigenem Rückfluss.
KombinierbarAndere Entlastungen sind nur unter ihren jeweiligen Bedingungen kombinierbar. SPK und Industriestrompreis dürfen nicht dieselben Strommengen erfassen. Für die verpflichtenden Dekarbonisierungsinvestitionen sind weitere staatliche Beihilfen ausgeschlossen; derselbe Investitionsanteil darf nicht mehrfach für verschiedene Verpflichtungen angerechnet werden.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer RückerstattungVon der Berechtigungsprüfung bis zum Investitionskonzept – welche Bausteine Sie benötigen, wählen Sie in der Selbstauskunft aus; wir erstellen daraus Ihr Angebot.

3. Zeithorizont: Was wann passiert

202620272028 ff. Beauftragung Daten & Abgrenzung Antragsfenster bis 31.03.2027 Bescheid & Auszahlung Investitionsverpflichtung: Umsetzung innerhalb von 48 Monaten nach Bescheid – Maßnahmen ab 2026 anrechenbar jetztBerechtigung prüfen vsl. Dez. 2026Antragsportal öffnet Frühjahr 2027Antrag für AJ 2026 2028 / 2029Anträge für AJ 2027 und 2028

Laut BAFA endet die reguläre Antragsfrist für 2026 am 31.03.2027. Der erforderliche Wirtschaftsprüfervermerk ab 10 GWh kann bis 31.05.2027 nachgereicht werden. Wer für dasselbe Abrechnungsjahr SPK-berechtigt ist und Strompreiskompensation beantragen wird, kann die verlängerte Frist bis 15.07.2027 nutzen. Registrierung und Anlegen von Anträgen voraussichtlich ab Dezember 2026; Einreichung erstmals 2027. Aktuelle BAFA-Hinweise · geprüft am 13.10.2026.

4. Dekarbonisierung: Wohin die Hälfte der Beihilfe fließt

Mindestens 50 % der Basis-Beihilfe sind innerhalb von 48 Monaten in Maßnahmen zu investieren, die den Strombedarf senken, flexibilisieren oder erneuerbar decken (Mindestinvestitionsbetrag). Wird zusätzlich der Flexibilitäts-Bonus beantragt, gelten zwei weitere Regeln: 80 % des Mindestinvestitionsbetrags müssen in Maßnahmen zur nachfrageseitigen Flexibilität fließen, und 75 % des Bonus sind ebenfalls zu reinvestieren. Die Grafik übernimmt Ihren Verbrauch aus Abschnitt 1; mit den Reglern prüfen Sie Investitionsquote und Bonus. Ein fertiges Investitionskonzept oder die konkrete Auswahl der Maßnahmen ist bei Antragstellung noch nicht vorgeschrieben. Zur vorausschauenden Planung wählen Sie mögliche Maßnahmen in der Selbstauskunft unter Investitionskonzept.

Rechenbeispiel für 2026–2028 mit gleichbleibenden Werten
336.960 €
Basis-Beihilfe 336.960 € · Flexibilitäts-Bonus 0 €
Basis-Beihilfe → Investition Bonus → Investition (75 %) Bonus → frei verfügbar (25 %) Basis-Beihilfe → frei verfügbar
Investitionsverpflichtung gesamt168.480 €über 3 Jahre · 56.160 € je Jahr
Umsetzung binnen 48 Monaten nach Bescheid
Flex-Maßnahmen (mind.): –
aus dem Bonus (75 %): –
Frei verfügbar168.480 €über 3 Jahre · 56.160 € je Jahr
bei Erfüllung aller Förderpflichten
aus dem Bonus (25 %): –
 
Flexibilitäts-Bonus0 €über 3 Jahre · 0 € je Jahr
Bz = Fi × Basis-Beihilfe
75 % Re-Investition, 25 % frei verfügbar
Voraussetzung: geforderte Flexibilitätsinvestitionen und Nachweise

Berechnung nach BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Kap. 5.2.1–5.2.3 (Stand 04.08.2026): Basis-Beihilfe = 0,5 × anrechenbarer Verbrauch × 3,744 ct/kWh; Flexibilitäts-Bonus = Fi × Basis-Beihilfe. Annahme: gleichbleibender Verbrauch und Differenzpreis 2026 in allen drei Jahren; die Werte für 2027 und 2028 werden jährlich festgelegt. Der Bonus beträgt nach Nr. 5.1 g) der Richtlinie 10 % der Basis-Beihilfe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Ihre Selbstauskunft – in zwei Minuten

Unternehmen und Kontakt
Eigenerzeugungsanlagen (Mehrfachauswahl)
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Rückerstattung – welche Bausteine benötigen Sie?

Mehrfachauswahl möglich. Ihre Auswahl bildet die Grundlage für unser Angebot zur Antragsbegleitung.

Anmerkungen

Beide Knöpfe führen nach Bestätigung des Datenschutzhinweises zur Sicherheitsprüfung. Erst mit „Anfrage senden“ werden Ihre Kontaktangaben und Freitexte zusammen mit der Orientierung an HCH übermittelt. Die Rechenwerte werden getrennt davon zur Auswertung an den Website-Server übertragen.

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Dr.-Ing. Heiner Claus Hollekamp · Stadtlohner Str. 3 · 48683 Ahaus-Wüllen · Tel. 02561 865866 · info@ingenieurbuero-hch.com · ingenieurbuero-hch.com
Quellen: BAFA-Merkblatt Industriestrompreis und Merkblatt Dekarbonisierungsmaßnahmen, Stand 04.08.2026. Unverbindliche Information, kein Rechtsanspruch; maßgeblich sind Richtlinie und aktuelle Merkblätter.
Transparenzhinweis: Texte und Grafiken dieser Seite wurden teilweise mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend fachlich und redaktionell durch das Ingenieurbüro HCH geprüft. Für die Berechnung werden nur Verbrauch und Quoten an den Server dieser Website übertragen. Kontaktangaben werden erst beim Absenden der Anfrage übertragen. Die Schätzung prüft weder alle Voraussetzungen zu Unternehmen, Abnahmestellen, Messung, Beihilfen und Investitionen noch entscheidet sie über einen Förderanspruch. Quellenabgleich: 13.10.2026. Datenschutz zum Rechner
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